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   RG, 06.12.1926 - I 137/26   

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https://dejure.org/1926,122
RG, 06.12.1926 - I 137/26 (https://dejure.org/1926,122)
RG, Entscheidung vom 06.12.1926 - I 137/26 (https://dejure.org/1926,122)
RG, Entscheidung vom 06. Dezember 1926 - I 137/26 (https://dejure.org/1926,122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was setzt der Unterlassungsanspruch wegen übler Nachrede voraus? 2. Wann kann sich der Verleger eines Schriftwerks, worin üble Nachrede enthalten ist, auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen? 3. Schließt guter Glaube an die Wahrheit der Nachrede die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigung durch Schriftwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 221/63

    Einschränkungen des Ehrenschutzes bei Darstellung eines Ereignisses von

    Eie von der Revision vertretene These, alle Veröffentlichungen wissenschaftlichen Characters (einschließlich der ernsten geschichtlichen Memoixen-Literatur) genössen absoluten Schutz gegenüber negatorischen Ansprüchen der Art, wie sie der Kläger ira vorliegenden Prozeß geltend mache, kann sich auch nicht auf die angeführt Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 74; 163, 164, 167) stützen.
  • LG Dortmund, 27.01.2011 - 7 O 377/10

    Unterlassungsanspruch eines Verfügungsklägers bzgl. Aussagen über die

    Der Verletzte hat im Rahmen des § 824 BGB - anders als nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB - grundsätzlich die Unwahrheit der Behauptung zu beweisen (vgl. RGZ 56, 271, 285; 115, 74, 79; RG JW 1932, 3060, 3061; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1427).
  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 98/58

    Rechtsmittel

    Denn wenn auch § 824 BGB (im Gegensatz zu § 14 UWG) kein Handeln "zu Zwecken des Wettbewerbs" voraussetzt, so obliegt doch auch hier den Klägerinnen der - nicht geführte - Beweis für die Unwahrheit der Mitteilung und das Verschulden des Beklagten (RGZ 115, 74, 79).
  • OLG Nürnberg, 21.10.1966 - 6 U 65/66

    Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften, die als Idealverein organisiert sind;

    Im Zivilprozeß trägt im Falle der nicht erweislich wahren üblen Nachrede der Beleidiger die Beweislast für seine Behauptung (Helle a.a.O.; RGZ 115, 74, 79; BGH 59, 2011 ff.).
  • BGH, 21.01.1958 - VIII ZR 426/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen erscheint auch der Hinweis geboten, daß eine Berufung auf den Absatz 2 des § 824 BGB, der eine Lücke im Strafrecht ausfüllen und bereits die fahrlässige Kreditgewährung treffen soll (RGZ 115, 74, 79; BGB RGRK a.a.O., Palandt a.a.O.), schon dann ausscheidet, wenn der Mitteilende keine sichere Überzeugung von der Richtigkeit hat und sich der Unsicherheit seines Wissens bewußt ist, sowie daß eine wissentliche falsche Mitteilung (im Sinne von § 824 BGB) bereits dann anzunehmen ist, wenn der wahre Sachverhalt durch Übertreibung entstellt wird (RG JW 1932, 3060; Palandt BGB 16. Aufl. § 824 Anm. 6 c).
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